Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesgerichtshofes
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Verhandlungstermin am 9. November 2016, 10.00 Uhr - VIII ZR 73/16 (Fristlose Kündigung nach Beleidigung durch Betreuer des Mieters) Quellenangabe:
Bundesgerichtshof
Pressemitteilung :
Pressemitteilung 134/16 vom 04.08.2016 Veröffentlichung am:
4. August 2016 (Donnerstag) Nachricht:
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 134/2016
Verhandlungstermin am 9. November 2016, 10.00 Uhr
- VIII ZR 73/16 (Fristlose Kündigung nach Beleidigung durch Betreuer des Mieters)
In diesem Verfahren streiten die Parteien um die Räumung von Wohnraum im Anschluss an eine fristlose Kündigung, die darauf gestützt ist, dass der Betreuer und Pfleger der hochbetagten Mieterin die Vermieterin und deren Hausverwaltung wiederholt unerträglich beleidigt habe.
Der Sachverhalt:
Die im Jahr 1919 geborene Beklagte zu 1 hat - zusammen mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann – im Jahr 1955 von den Rechtsvorgängern der Klägerin eine Dreizimmerwohnung in München und im Jahr 1963 zusätzlich eine in demselben Gebäude und Stockwerk gelegene Einzimmerwohnung angemietet.
Die (bettlägerige) Beklagte zu 1 bewohnt die Dreizimmerwohnung und steht seit einigen Jahren aufgrund einer Demenzerkrankung unter Betreuung. Der Beklagte zu 2 bewohnt seit dem Jahr 2000 die Einzimmerwohnung. Seit dem Jahr 2007 ist er Betreuer der Beklagten zu 1 und pflegt sie ganztägig.
Im Jahr 2015 äußerte der Beklagte zu 2 in mehreren Schreiben an die Hausverwaltung grobe Beleidigungen gegenüber der Klägerin (u.a. "terroristen nazi ähnliche braune mist haufen auf eigener Art"). Die Klägerin sprach daraufhin die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB* aus.
Die Entscheidung der Vorinstanzen:
Das Amtsgericht hat die Räumungsklage abgewiesen, das Landgericht hat ihr gegenüber beiden Beklagten stattgegeben. Mit der vom Senat zugelassenen Revision begehren die Beklagten die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.
Das Amtsgericht hat in den beleidigenden Äußerungen des Beklagten zu 2 eine gewichtige Pflichtverletzung des Beklagten gesehen, die der - schuldlosen - Beklagten zu 1 nach § 540 Abs. 2 BGB* zuzurechnen sei, weil sie ihn für längere Zeit in ihren Haushalt aufgenommen habe. Im Hinblick auf die Schuldlosigkeit der Beklagten zu 1 sei die Zumutbarkeitsgrenze des § 543 Abs. 1 BGB** aber verschoben. Im Rahmen der nach § 543 Abs.1 BGB gebotenen Abwägung seien das hohe Alter der Beklagten zu 1, ihre Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit und die lange Dauer des Mietverhältnisses zu berücksichtigen. Es liege insoweit eine Ausnahmesituation vor, in der die Vermieterinteressen trotz der Beleidigungen, die üblicherweise einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellten, hinter dem Bestandsinteresse der Mieterin zurückstehen müssten. Es sei auch zu berücksichtigen, dass das Betreuungsgericht den Beklagten zu 2 als Betreuer und Pfleger bestellt und die Betreuung in Kenntnis des Verhaltens des Beklagten zu 2 aufrechterhalten habe. Der Beklagten zu 1 sei ein Umzug nicht zuzumuten, zumal davon auszugehen sei, dass ein Ortswechsel oder ein Wechsel der Pflegeperson bei ihr zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen würde.
Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Entscheidung auf die Erwägung gestützt, dass eine vom Amtsgericht angenommene "Verschiebung der Zumutbarkeitsgrenze" nicht in Betracht komme. Denn die Klägerin habe sich nicht einer erkennbar schuldunfähigen Person gegenüber gesehen, sondern einem mit Bedacht und offen zur Schau getragenen Verachtung handelnden Betreuer.
Die von der Beklagten zu 1 vorgebrachten persönlichen Härtegründe könnten nach der Konzeption des Gesetzes nur im Rahmen der sogenannten Sozialklausel (§ 574 BGB) berücksichtigt werden, die aber nur für die ordentliche Kündigung gelte. In einem Zwangsräumungsverfahren bleibe es der Beklagten zu 2 allerdings unbenommen, mit einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO*** die Zwangsräumung auf ihre Vereinbarkeit mit den guten Sitten überprüfen zu lassen.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Berufungsurteil wurde vom Senat bis zur Entscheidung über die Revision der Beklagten eingestellt.
Vorinstanzen:
Amtsgericht München vom 14. August 2015 – 417 C 11029/15
Landgericht München I vom 20. Januar 2016 - 14 S 16950/15
Karlsruhe, den 4. August 2016
*§ 540 BGB
[…]
(2) Überlasst der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
§ 543 BGB
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
[…]
*** § 765a ZPO Vollstreckungsschutz
(1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. [...]
[…]
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Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen III ZR 56/25 (Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Verweigerung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in Rehaklinik?) 5. Februar 2026 (Donnerstag) |
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Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über Informationspflichtverletzungen im sog. "Dieselskandal" vor 28. Januar 2026 (Mittwoch) |
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Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos 27. Januar 2026 (Dienstag) |
Revisionshauptverhandlung am 22. April 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 470/25 (Verurteilung wegen Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk) 27. Januar 2026 (Dienstag) |
Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung "Letzte Generation" rechtskräftig 23. Januar 2026 (Freitag) |
Verhandlungstermin am 18. März 2026 um 9:00 Uhr in der Sache IV ZR 184/24 (Wirksamkeit eines sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzugs bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen?) 22. Januar 2026 (Donnerstag) |
Verurteilungen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe als kriminelle Vereinigung weitgehend ohne Rechtsfehler 22. Januar 2026 (Donnerstag) |
Verkündungstermin am 22. Januar 2026, 14.30 Uhr, in der Sache 3 StR 33/25 (Hauptverhandlung: 27. November 2025) 21. Januar 2026 (Mittwoch) |
Verhandlungstermin am 7. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZB 58/25 (Zum markenrechtlichen Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette) 21. Januar 2026 (Mittwoch) |
Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 96/22 (Zur Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems) 20. Januar 2026 (Dienstag) |
Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte rechtskräftig 19. Januar 2026 (Montag) |
Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung rechtskräftig 19. Januar 2026 (Montag) |
Federal Court of Justice dismisses complaint against order for arrest filed by accused in remand detention for alleged participation in Nord Stream pipelines bomb attacks 15. Januar 2026 (Donnerstag) |
Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten 15. Januar 2026 (Donnerstag) |
Tatvorwurf des Mordes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen muss neu geprüft werden 14. Januar 2026 (Mittwoch) |
Hearing scheduled for 13 March 2026 at 9.00 a.m. in Case V ZR 92/25 (Acquisition in good faith of a family archive where the loss of possession by the rightful owner may have been involuntary?) 14. Januar 2026 (Mittwoch) |
Verhandlungstermin am 13. März 2026 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 92/25 (Gutgläubiger Erwerb eines möglicherweise abhandengekommenen Familienarchivs?) 14. Januar 2026 (Mittwoch) |
AnomChat data may be used to investigate serious criminal offences 14. Januar 2026 (Mittwoch) |
No copyright protection for Birkenstock sandals 14. Januar 2026 (Mittwoch) |
Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach aufgehoben 13. Januar 2026 (Dienstag) |
Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach aufgehoben 13. Januar 2026 (Dienstag) |
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig 13. Januar 2026 (Dienstag) |
Verhandlungstermin am 21. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 111/25 (Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses) 13. Januar 2026 (Dienstag) |
Verhandlungstermin am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/25 (Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis) 12. Januar 2026 (Montag) |
Verhandlungstermin am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/25 (Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis) 12. Januar 2026 (Montag) |
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam 8. Januar 2026 (Donnerstag) |
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz 8. Januar 2026 (Donnerstag) |
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam 8. Januar 2026 (Donnerstag) |
Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen) 5. Januar 2026 (Montag) |
Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung des Geschäftsführers eines Abfallentsorgers gegen den Angeklagten rechtskräftig 5. Januar 2026 (Montag) |
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Angriffs auf einen Polizisten rechtskräftig 5. Januar 2026 (Montag) |
Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen) 5. Januar 2026 (Montag) |
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